Das OLG Karlsruhe bestätigte das Aufspaltungsverbot von Nutzungsrechten

Das OLG Karlsruhe bestätigte das Aufspaltungsverbot von Nutzungsrechten
Mit dem Urteil vom 27. Juli 2011, AZ: 6U18/10 entschied das OLG Karlsruhe, dass die AGB rechtlich wirksam sind, die eine Klausel enthalten, die es dem Eigentümer von Nutzungsrechten einer Software nicht gestatten, seine Rechte nur teilweise an Dritte zu veräußern

Die umstrittene Praxis des Aufteilens eines großen Volumenlizenzvertrags auf mehrere neue (Teil-)Lizenznehmer, welche aufgrund der fehlenden Zustimmung der Hersteller meist über Notartestate realisiert wird, erhält vom OLG Karlsruhe also eine klare Absage.

So ist der Ersterwerber einer Software nicht dazu berechtigt, einem Folgeerwerber eine Kopie der Software zum Nutzen eines Teils der Lizenzen zu überlassen, aber gleichzeitig den Rest der Software selbst weiter zu benutzen. Ein Übertragen ist nur bezüglich der Gesamtsoftware zulässig, wobei der Ersterwerber jegliche weitere Nutzung beenden muss.

Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf der Website der IT-Tech Kanzlei.

Den Volltext der Entscheidung erhalten Sie zum Beispiel auf der Website von JUR PC, der Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik und Informationsrecht.

Update (2014): Im Dezember 2014 schränkt der BGH unter dem Aktenzeichen "I Z R 8 / 1 3" das Aufspaltungsverbots umfangreich ein, indem er im Fall einer Volumenlizenz Abspaltung und Weiterverkauf von Einzellizenzen für rechtmäßig erklärt. Lediglich sogenannte Client-Server-Lizenzen fallen weiterhin unter das Aufspaltungsverbot.