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Jul 17 2013
BGH-Urteil

Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gilt der Grundsatz der Erschöpfung nicht nur für Software auf Datenträgern (CD-ROM oder DVD), sondern auch für heruntergeladene Programme von Internetseiten. Im Juli folgten nun die Karlsruher Richter unter dem Vorsitz von Joachim Bornkamm dem EuGH-Urteil und führten aus, dass diese Vorgaben befolgt werden müssen.
Der Bundesgerichtshof hat die Sache zur erneuten Verhandlung und abschließenden Entscheidung über die Kosten der Revision oder zur Frage, ob der neue Besitzer einer Software das Recht auf eine aktualisierte Version des Programms habe, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung 126/2013 des BGH. Ihr 2ndsoft-Team