Gerichtsurteil: Gebrauchte Software darf verkauft werden

Gerichtsurteil: Gebrauchte Software darf verkauft werden
Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen künftig weiterverkauft werden. Das gilt nicht nur für Programme auf physischen Datenträgern wie DVDs oder CDs, sondern auch für Software, die von den Internetseiten des Herstellers heruntergeladen werden.

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