Adobe Creative Cloud: Neue Update-„Spielregeln” dürften viele Kunden verärgern

Adobe Creative Cloud: Neue Update-„Spielregeln” dürften viele Kunden verärgern
Die Creative Cloud von Adobe bietet Zugriff auf verschiedene Applikationen und Dienste für Video, Design, Fotografie und Web. Dabei können Einzelprodukte oder Software-Pakete per Abonnement bezogen und verwendet werden, abgerundet wird das Angebot von praktischen Cloud-Diensten.  Welche Nachteile das Arbeiten in bzw. mit der Cloud aber auch haben kann, zeigt sich momentan. Denn im Adobe-Blog hat sich das Unternehmen unlängst zur Aktualisierung der Download-Verfügbarkeit von Creative Cloud-Versionen geäußert.
 
Im Adobe-Blogbeitrag heißt es:
 
„Wir möchten unsere Kunden darauf hinweisen, dass ab sofort nur noch die beiden neuesten Releases der Creative Cloud-Applikationen zum Download zur Verfügung stehen (über den Creative Cloud-Client oder die Adobe-Website).“
 
Ältere Software nicht mehr zum Download über die Creative Cloud verfügbar
 
Vor der Änderung war es ohne Probleme möglich, mehrere Versionen einer Anwendung parallel zu nutzen und deutlich ältere Varianten zu nutzen. Doch warum kann gerade das so nützlich oder sogar notwendig sein? Nun, ein spezifisches Projekt kann möglicherweise länger als ein Jahr dauern – während dieses Zeitraums soll sich die Softwareversion nach Möglichkeit nicht ändern (damit keine Umgewöhnungsphase bei Veränderungen an der Software erforderlich ist und mit größtmöglicher Effizienz gearbeitet werden kann). Zum anderen besteht durchaus die Notwendigkeit, auch ältere Dateien abrufen zu müssen – hier gibt es ohne ältere Versionen mitunter Kompatibilitätsprobleme – etwa dann, wenn eine Funktion oder ein Werkzeug aus der aktuellen Softwareversion gestrichen wurde. Beispiele hierfür sind etwa Adobe Encore oder das Color-Finesse-Plugin in der Compositing- und Animationssoftware Adobe After Effects. Hier zeigen sich die Nachteile von Abonnement-Modellen.
 
Wie begründet Adobe die Änderungen in der Updatepolitik?
 
In Zukunft können User nur die zwei neuesten Major Releases einer Software über die Creative Cloud-Verwaltung herunterladen – in der Regel erscheint ein Major Release jährlich.
 
Adobe hüllt sich in Schweigen, wenn es um die Gründe für die Änderungen geht:
 
„Diese Änderung ermöglicht es uns, die von den Kunden am häufigsten nachgefragten Funktionen zu entwickeln und eine Spitzenleistung über alle Creative- Cloud-Anwendungen und -Dienste hinweg zu gewährleisten. Wir empfehlen unseren Kunden immer, die neueste Version der Creative Cloud zu verwenden, um Zugriff auf die neuesten Funktionen, optimale Leistung, Sicherheitsupdates und andere Vorteile zu erhalten.“
 
Weiter heißt es: „Wir können uns nicht zu Ansprüchen wegen Verletzung durch Dritte äußern, da es sich um laufende Rechtsstreitigkeiten handelt.“

Pro Video Coalition berichtet, dass die Hintergründe in einer Codec-Lizenz liegen könnten – Adobe könnte sich gegen Forderungen von Lizenzinhabern absichern wollen. Andere Quellen spekulierenm dass es sich dabei um das AC3-Audio-Encoding von Dolby handeln könnte, welches in den Jahren 2003 bis 2017 unzureichend lizenziert worden sein könnte. Unklar ist derzeit allerdings, ob die Änderungen einen Anlass für rechtliche Auseinandersetzungen bieten. Insbesondere in den Vereinigten Staaten scheint es denkbar, dass Schadensersatz verlangt wird, wenn Projekte durch die geänderten Bestimmungen nicht mehr verwendet werden können. Adobe hierzu:
 
„Bitte beachten Sie, dass Sie bei der weiteren Nutzung oder Bereitstellung dieser nicht autorisierten Versionen von Creative Cloud möglicherweise Gefahr laufen, dass Sie von potenziellen Ansprüchen wegen Verletzung durch Dritte betroffen sind.“
 
Aktuell scheint es nicht so, als würde Adobe Kunden aktiv daran hindern, ältere Versionen zu verwenden. Schwierig wird es aber, soll die Software neu installiert werden, denn es steht keine Download-Datei für ältere Versionen mehr bereit. Gerüchten zufolge besteht auch die Möglichkeit, dass Adobe in Ausnahmefällen Nutzern auch in Zukunft ältere Versionen zur Nutzung anbietet, sofern die Lizenz nachgewiesen und die Nutzung entsprechend begründete werden kann.
Fairerweise soll abschließend noch gesagt sein, dass dieses Problem kein exklusives Problem von Abo-Software darstellt. Bei der Kaufversion von Adobe Photoshop CS2 wurden beispielsweise mittlerweile die Legitimierungsserver deaktiviert. Adobe hat daraufhin einen CS2-Version ohne Aktivierungsserver zur Verfügung gestellt, die man als legaler User herunterladen und nutzen darf  - in der Praxis wird aus CS2 aber trotzdem keine kostenlose Software, falls man kein Kunde ist. Auch bei Kaufversionen ist es denkbar, dass die Nutzung nach vielen Jahren durch den Hersteller unmöglich gemacht wird – hier lässt es sich jedoch leichter argumentieren und klagen, da eine Dauerlizenz erworben wurde.
 
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