Cloud-Schnüffelei: Microsoft verklagt US-Justizministerium

Cloud-Schnüffelei: Microsoft verklagt US-Justizministerium
In den letzten 18 Monaten hat Microsoft 5.624 Aufforderungen von US-Behörden erhalten, Datenbestände von Kunden zu sichten. In fast 50 Prozent der Fälle sei Microsoft  dabei an die Verpflichtung gebunden gewesen, Kunden nicht über das Ausspähen ihrer Cloud-Daten informieren zu dürfen.

Microsoft: Aktuelle Regelung verstößt gegen US-Verfassung

Microsoft klagt nun gegen das US-Justizministerium und argumentiert, die aktuelle Regelung verstoße gegen die US-Verfassung. Die Cloud-Problematik ist eindeutig: Wenn die Behörden Häuser, Büros oder lokale Festplatten durchsuchen, erhalten die durchsuchten Personen Kenntnis darüber. Im digitalen Raum der Cloud ist das anders, hier liegen die Daten auf externen Servern, eine Durchsuchung fällt hier nicht auf. Wird die Cloud durchsucht, erfahren Kunden davon nicht zwangsläufig – sondern nur, wenn der Eigner der Cloud darüber informiert. Mit der Auflage der US-Regierung an Microsoft, die Weitergabe dieser Information in bestimmten Situationen zu unterlassen, kann heimlich geschnüffelt werden. Nach dem Streit zwischen Apple und dem FBI, bei dem der US-Konzern beim Knacken eines iPhones zur Strafverfolgung helfen sollte, ist die Klage Microsofts ein neuer Höhepunkt in der Auseinandersetzung zwischen US-Technologiekonzernen und der US-Regierung. Wir werden wieder berichten, wenn es neue Informationen zum Fall gibt.

Cloud-Software birgt immer ein gewisses Restrisiko

Bei der Nutzung von Cloud-Software besteht immer ein gewisses Risiko. Die Daten werden extern gespeichert, Nutzer können keine Kontrolle darüber haben, wer auf die Daten zugreift. Cloud bedeutet in erster Linie Vertrauen. Nutzer von Cloud-Diensten müssen dem Anbieter vertrauen, die Daten zu sichern und vor Fremdzugriff zu schützen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte Daten lieber auf lokalen Laufwerken speichern – oder zumindest keine sensiblen Daten in der Cloud speichern.