BGH Karslruhe verschiebt Verhandlungstermin

BGH Karslruhe verschiebt Verhandlungstermin

Mit der neuerlichen Verschiebung  des Verhandlungstermins (vom 16.05.2013 auf den 17.07.2013) benötig der BGH Karslruhe nun ein ganzes Jahr, um die Grundsatzentscheidung des EuGH vom 03.07.2012 zur Frage der Zulässigkeit des Handels von gebrauchter Software, auf den aktuellen Fall anzuwenden. (Az. I ZR 129/08 (UsedSoft), Vorinstanzen: LG München I - Urteil vom 15. März 2007 – 7 O 7061/06, OLG München - Urteil vom 3. Juli 2008 – 6 U 2759/07)

Noch immer wird dieses Urteil von vielen Softwarehersteller ignoriert. So lassen Sie Käufer und Anwender weiterhin über die Rechtmäßigkeit des Handels mit Gebrauchtsoftware im Unklaren. Eine Einflussnahme der Hersteller auf den endgültigen Wortlaut des BGH ist zwar unwahrscheinlich, eines jedoch ist gewiss: Je länger das anstehende Verfahren dauert, desto länger rechnen die Hersteller damit, dass verunsicherte Kunden gebrauchten Software-Lizenzen skeptisch gegenüberstehen und vorerst lieber teuere Neuware kaufen.

Lesen Sie hier die Meldung des BGH.