Gebrauchte Software - Strittiges Handelsgut

Gebrauchte Software - Strittiges Handelsgut

Der Handel mit gebrauchter Software entwickelt sich zu einem lebhaften Geschäft. Einige Erstanbieter bestreiten, dass der Weiterverkauf legal ist. Gerichtsurteile bestätigen aber, dass gebrauchte Software gehandelt werden darf - vorausgesetzt, es werden bestimmte Auflagen erfüllt. ...

Im Gegensatz zu fast allen anderen Produkten nutzt sich Software nicht ab. Eine "gebrauchte" Lizenz hat für den Käufer den gleichen Wert wie eine neue - mit dem Unterschied, dass der Käufer sie zu wesentlich günstigeren Konditionen erwerben kann. ...

Lesen Sie den ganzen Artikel bei rt - retail technology 03/2007.