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Shop-Blog
Mär 18 2014
19. März 2014 - crn.de

Anlass für den Themenschwerpunkt in der CRN waren die jüngsten höchstrichterlichen Entscheidungen des EuGH und des BGH, mit denen die Rechtslage im Handel mit gebrauchter Software geklärt und - wenig überraschend - als grundsätzlich legal eingestuft wurden. Sogar gekaufte Software-Downloads sind in den Erschöpfungsgrundsatz mit eingeschlossen.
Trotz allem stellt sich die Abwicklung der Weiterverkäufe in Einzelfällen immer noch recht problematisch dar. "Leider existiert kein zentrales Lizenzregister, das nach dem Vorbild eines Grundbuches (bei Immobilien) zweifelsfrei klären könnte, wer an einer Lizenz zum (jeweiligen) Zeitpunkt das Nutzungsrecht besitzt", erklärt Dirk Lynen, Geschäftsführer des seit fast 20 Jahren existierenden Anbieters 2ndsoft, das Dilemma.
Lesen Sie hier das ganze Interview bei crn.de - oder den Artikel in der Print-Ausgabe 11/2014 ab Seite 22.