Glossar - wichtige lizenzrechtliche Begriffe

Glossar: Wichtige Fachbegriffe zum Thema Software verständlich erklärt

Das Lizenzrecht ist komplexer Natur und umfasst diverse Fachtermini. Unser Glossar listet wichtige Begriffe auf und definiert diese, kurz und leicht verständlich. Sie vermissen eine Erklärung zu einem Fachbegriff? Kontaktieren Sie uns, wir ergänzen den entsprechenden Eintrag gern.

32-/64-Bit-Betriebssysteme: Hinweis zur unterstützten Architektur. Der Hauptunterschied zwischen 32-Bit-und 64-Bit-Betriebssystemen ist die Arbeitsspeicherverwaltung. 32-Bit-Betriebssysteme werden als x86-Systeme bezeichnet (dies bezieht sich auf die ersten 32-Bit-286-/386-/486-Systeme), zu den wenigen verbliebenen 32-Bit-Betriebssystemen zählen z. B. Windows 95, 98, NT, 2000, XP, Vista und Server, Linux (Red Hat, Mandrake und Ubuntu), Solaris (Versionen 1 bis 10), Mac OS Classic (84-2001) Mac OS X und FreeBSD (Versionen 1 bis 8). 64-Bit-Betriebssysteme können mehr als vier Gigabyte Arbeitsspeicher (bis zu 16 Terabyte) verwalten und zählen heute zum Standard. Anwender von Modellierungs-, Statistik- und Rendering-Software profitieren von der 64-Bit-Architektur, da diese Programme normalerweise sehr prozessor- und speicherintensiv sind.
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A

AE: "Academic Edition". Lizenzen gelten nur für Schüler, Studenten sowie evtl. Lehrer oder Lehreinrichtungen. Entsprechende Details sind der jeweiligen Artikelseite zu entnehmen.

B

BIOS-locked: Der mitgelieferte Installationsdatenträger lässt sich nur auf Computern bestimmter Hardwarehersteller installieren. Der Produktschlüssel lässt aber technisch auch eine Installation in Kombination mit einem bereits vorhandenen Installationsdatenträger ohne BIOS-lock zu. Lizenzrechtlich besteht bei Software mit BIOS-locked im Allgemeinen keine Einschränkung.

bundle: Lieferung als Update-Bundle vorbehalten (Update plus lizenzrechtlich autorisierte Vorversion).

C

CAL: "Client Access License", Clientzugriffslizenz. Form des Lizenzmanagements, die hauptsächlich bei Microsoft-Produkten verbreitet ist. Um auf einen Server-zugreifen zu können, werden neben Server- und Client-Lizenzen auch Clientzugriffslizenzen erworben werden. Es gibt Device- und User-CALs, die eine entsprechende Anzahl an Workstations bzw. NutzerInnen lizenzieren. Bei Arbeitsumgebungen mit nur einem Gerät pro Benutzer sind die Geräte-Lizenzen meist günstiger, in Arbeitsumgebungen mit mehreren Devices pro Person (Smartphone, Laptop, Desktoprechner…) eher die Lizenzierung über Benutzer-Lizenzen.

Client Access Device: Zugriffslizenz für Geräte. Die Lizenzierung wird pro Gerät vorgenommen (im Gegensatz zu Client Access User).

Client Access User: Zugriffslizenz für Benutzer. Die Lizensierung wird pro Benutzer vorgenommen (im Gegensatz Client Access Device).

CoA: "Certificate of Authenticity", mit Echtheitsmerkmalen ausgestattetes Echtheitszertifikat, mithilfe dessen die Originalität der zugehörigen Lizenz belegt werden kann. – Hier ist ein geübtes Auge und eine gute Portion Erfahrung von Vorteil, da gut gemachte Fälschungen verbreitet sind.

D

DocuSign: Elektronische Signatur, die beispielsweise bei Autodesk-Lizenzübertragungen eingesetzt wird.

E

Einzelplatzlizenz: siehe Single-User-Lizenz (SLM)

eOpen: Es handelt sich um einen Volumenlizenzvertrag von Microsoft, der auf den Käufer umlizenziert werden, was der Käufer dann Lizenzierungsportal des Herstellers nachverfolgen kann. Eine solche Umlizenzierung unter Einbeziehung des Herstellers gibt zwar maximale Rechtssicherheit, ist aber rechtlich nicht vorgeschrieben.

ESD (Electronic Software Download): Nur noch der Installationskey wird geliefert (entweder physikalisch auf einer Key-Card oder nur noch elektronisch per E-Mail). Der Lizenznachweis einer solchen Lizenz zu führen, wenn man sie nicht direkt beim Hersteller bezogen hat, ist fast unmöglich. Daher ist äußerste Vorsicht geboten, wenn Key-Händler ihre Ware als "ESD"-Software bezeichnen und feilbieten. Immer wieder treiben solche Anbieter für Monate teilweise unbehelligt ihr Unwesen, um dann plötzlich von der Bildfläche zu verschwinden und die Kunden mit ihren wertlosen Software-Keys im Regen stehen zu lasssen.

EULA: „End User License Agreement“, Endbenutzer-Lizenzvertrag, auch Endbenutzer-Lizenzvereinbarung. Lizenzvereinbarung, welche die Softwarebenutzung regeln soll. Diese wird in der Regel vor der Installation angezeigt und muss hier bestätigt werden, was aber in Deutschland keine rechtliche Bindung hat.

F

FULP: Forschung und Lehre-Programm. Lizenzen gelten nur für Schüler, Studenten sowie evtl. Lehrer oder Lehreinrichtungen. Entsprechende Details sind der jeweiligen Artikelseite zu entnehmen.

G

H

I

J

K

L

Lizenz / Vollversion: Mit einer Vollversions-Lizenz dürfen Sie eine weitere Installation der Software von einem bereits in Ihrem Besitz befindlichen Datenträger vornehmen. Siehe MLP.

M

MAR: "Microsoft Authorized Refurbisher". Software stammt von einem Computer-Refurbisher, der im Microsoft Refurbisher-Programm ist. Diese Software ist frei verkäuflich und nicht BIOS-locked, kann also auf jedem PC installiert werden.

MAR-CALs: Diese CALs wurden über den OEM-/MAR-Vertrieb in Verkehr gebracht und sind nicht auf Geräte bestimmter Hersteller beschränkt, sondern frei einsetzbar.

Media Pack: Ein Media Pack enthält im Allgemeinen einen Datenträger, aber keine Lizenz. Diese muss seperat erworben werden. Oft sind Media Packs für Volumenlizenzverträge gedacht, es gibt sie aber auch für MLKs oder PKCs.

Mediakit: Installationsdatenträger für Volumenlizenzverträge - eine Lizenz muss separat erworben werden!

MLK: "Medialess License Kit". Installationsschlüssel ohne Installationsmedium. Die Installationsdateien müssen von der Herstellerseite heruntergeladen werden.

MLP: "Media License Pack". Zusatzlizenz, enthält keinen Installationsdatenträger.

MUI-CALs: "Multilingual User Interface"-CALs". Microsofts CALs sind generell auf Servern jeder Sprache (z.B. deutsch, englisch, französisch, etc.) einsetzbar.

Multi-User-Lizenz (NLM): Netzwerklizenz. Die Installation kann auf beliebig vielen Computern im Firmennetzwerk vorgenommen werden. Das Produkt kann aber nur auf so vielen Computern gleichzeitig benutzt werden, wie Lizenzen im Unternehmen erworben wurden.

N

Netzwerklizenz: siehe Multi-User-Lizenz (NLM)

NLM: siehe Multi-User-Lizenz (NLM)

NFR: "Not for Resale". Softwareexemplare, die nach dem Herstellerwillen nur zu Demozwecken dienen und deshalb z.B. nur an Händler oder Pressemitarbeiter ausgeliefert werden.

O

OEM: "Original Equipment Manufacturer" (Originalausrüstungshersteller). Lizenzen mit einem solchen Aufdruck werden für den Vertrieb zusammen mit Hardware empfohlen, dürfen durch BGH-Urteil zum Erschöpfungsgrundsatz (Az. I ZR 244/97 vom 6.7.2000) aber auch durch nicht vertragsgebundenen Händler verkauft werden. OEM-Software lässt sich im Gegensatz zu Recovery-/BIOS-locked-Software herstellerunabhängig auf jedem PC installieren. Mitunter mit Hersteller-Beschriftung, die keine juristische Einschränkung darstellt.

OEM/BIOS-locked: Datenträger läuft nur auf der Hardware eines bestimmten PC-Herstellers. Als Lizenz dennoch ohne Herstellerbindung einsetzbar.

OEM/DSP: "Delivery Service Partner". Ein anderer Ausdruck für OEM-Software.

OEM-labeled: Microsoft-Software, die für Computer spezieller Hersteller über den OEM-Vertrieb in Verkehr gebracht wird.

OEM mit Recovery-Datenträger: Datenträger zur Systemwiederherstellung, läuft nur auf der Hardware eines bestimmten PC-Herstellers. Übertragbarkeit auf eine neue Hardware rechtlich umstritten.

OEM/(NON-)OSB: OEM-Ware, die speziell für Deutschland von Microsoft für den freien Vertrieb vorgesehen war. Steht im Gegensatz zu OSB-Ware, die nur von "Official System Builders" in der Distribution bezogen wurde. Durch BGH-Urteil zum Erschöpfungsgrundsatz (Az. I ZR 244/97 vom 6.7.2000) hat diese Bezeichnung keine praktische Relevanz mehr.

OEM/refurbished: Ursprünglich für gebrauchte Server, die (wieder) mit einem Windows-Server-Betriebssystem ausgestattet werden sollen, gedacht. Unterliegt analog zu OEM-Software dem Erschöpfungsgrundsatz (Az. I ZR 244/97 vom 6.7.2000), deshalb frei handelbar. Keine Hardwarebindung, frei installierbar.

P

PKC: "Product Key Card". Der Artikel enthält keinen Datenträger, sondern nur einen Installationsschlüssel auf einer Pappkarte mit Echtheitszertifikat (CoA, "Certificate of Authenticy") außen auf der Verpackung. Die Installationsdateien müssen vom Microsoft-Server heruntergeladen oder von einem separat zu erwerbenden Datenträger installiert werden.
Produktschlüssel/product key: Buchstaben- und/oder Zahlencode, welcher bei der Installation oder nach dem ersten Start eingegeben werden muss, um eine Software freizuschalten. Wichtig: Ein Produktschlüssel allein stellt keine Lizenz dar.

Q

R

Retail: Produkte, die für den Einzelhandelsvertrieb vorgesehen sind. Oft ist nur die Verpackung aufwändiger gestaltet als bei entsprechenden OEM-, SB- oder DSP-Produkten.

Re-Imaging: Um Software in größeren Anwendungsbereichen – etwa Großraumbüros – zu verteilen, werden oft Images (Datenträgerabbilder) erstellt. Mit Re-Imaging-fähiger Software erwerben AnwenderInnen das Recht, ein Standard-Image der Software zu erstellen, sofern es sich um das identische Produkt handelt. Das vereinfacht die Verteilung der Software.

ROK: "Reseller Option Kit". Bezeichnung für Microsoft-Server, die für Server spezieller Hersteller über den OEM-Vertrieb in Verkehr gebracht werden.

S

SAC: „Semi-Annual Channel”. Für Privatanwender*innen gibt es mit Windows 10 SAC (Semi-Annual Channel) ein entsprechendes Pendant zu LTSB/LTSC, hier mit halbjährlichen Updates und einem 18- monatigen Supportzeitraum, bei dem Updates automatisch heruntergeladen und installiert werden.
SB: "Systembuilder". Wird für den Vertrieb zusammen mit Hardware empfohlen, darf durch BGH-Urteil zum Erschöpfungsgrundsatz (Az. I ZR 244/97 vom 6.7.2000) aber auch durch nicht vertragsgebundenen Händler verkauft werden. Keine Hersteller-Beschriftung.

SB/LCP: Systembuilder / Low Cost Package. Die Software kann mit einem neuen Computer ausgeliefert, darf aber auch einzeln erworben werden. LCP (low cost package): besonders einfache / kostengünstige Verpackung

SB/OEM: Systembuilder / Original Equipment Manufacturer. Die Software kann mit einem neuen Computer ausgeliefert, darf aber auch einzeln erworben werden.

Service Pack: Ein Servicepack enthält keine Lizenz. Es handelt sich gesammelte Fehlerverbesserungen (Bugfixes) für ein bestimmtes Produkt. Früher als auf Datenträger ausgeliefert – mittlerweile fast ausschließlich als Download zu beziehen.

Sidegrade: Ein Sidegrade setzt eine bereits vorhandene Lizenz des Produktes für eine andere Plattform voraus.

SSL: Schüler- und Studentenlizenz.

Single-User-Lizenz (SLM): Jede Lizenz ist an einen bestimmten Computer gebunden. Dies schließt nicht das Löschen auf diesem und die Neuinstallation auf einem anderen Computer aus.

T

U

Update: Ein Update setzt meist eine ältere Version der gleichen Software (oder einer ihrer Komponenten) voraus. Falls Sie diese nicht besitzen, so können wir Ihnen diese sog. Vorversion meist auch anbieten. So erwerben Sie lizenzrechtlich eine Vollversion.

Update-Bundle: Es wird das Update zusammen mit einer zum Update berechtigten Vorversion geliefert. Lizenzrechtlich erhalten Sie also eine Vollversion.

V

Vollversions-Bundle: Besteht aus einer älteren Vollversion und dem aktuellen Update. Beides zusammen ergibt technisch und lizenzrechtlich eine Vollversion zum günstigeren Preis.

Volumenlizenz: Volumenlizenzen fassen Lizenzen für mehrere Produkte und / oder Arbeitsplätze zusammen und sind für mittlere bis größere Organisationen (Unternehmen, öffentliche Körperschaften, etc.) gedacht.

W

X

Y

Z

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