Wir sind einer von wenigen Softwarehändler Deutschlands, die den rechtssicheren Verkauf von Gebrauchtsoftware im Allgemeinen und die auditfähige Lizenzübertragung von CAD-Software der Hesteller Autodesk, Dassault Systèms etc. im Speziellen anbieten. Einmalig bezahlt, kann die als Dauerlizenz erworbene Softwarelizenz uneingeschränkt und dauerhaft verwendet werden. Das ist mittelfristig deutlich wirtschaftlicher als jedes Abonnement und natürlich auch günstiger als der Neukauf.
Legale gebrauchte Kaufversionen von CAD-Software werden von Unternehmen erworben, die keinen Bedarf mehr an der Software (z.B. Umstieg auf andere Software/Softwareversion oder Personalabbau, Geschäftsaufgabe) oder Insolvenz angemeldet haben. Bei Autodesk bzw. Vectorworks handelt sich um Dauerlizenzen, da sie aus der Zeit stammen, als diese noch beim Hersteller erhältlich waren. Auch Versionen nach der Umstellung auf das Mietmodell (SAAS) können als Kaufversion erhältlich sein, wenn ein Wartungsvertrag vorhanden war, der die Lizenz auf einen neueren Versionsstand gehoben hat. So kommt es, dass es beispielsweise ein AutoCAD 2020 als Dauerlizenz zu kaufen gibt, was Autodesk selbst nie angeboten hat.
Nach dem Kauf einer CAD-Dauerlizenz in unserem Onlineshop leiten wir die Lizenzübertragung im Allgemeinen direkt beim Hersteller ein. Wir kontaktieren Sie und erläutern die weitere Vorgehensweise. Die Lizenzübertragung dauert zwischen einem und vierzehn Werktagen, durchschnittlich muss mit zwei bis fünf Werktagen gerechnet werden, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
Mit einer Dauerlizenz erwerben Sie die Software gegen Einmalzahlung und können diese dauerhaft nutzen, ohne eine monatliche oder jährliche Nutzungsgebühr entrichten zu müssen oder anderen Auflagen eines Abonnement-Programms zu unterliegen. Die Lizenz läuft nicht ab!
Mit Software der 2ndsoft GmbH sind Sie auf der sicheren Seite, wir bieten ausschließlich legale Lizenzen an! Wir sind auch Jahre nach Ihrem Softwarekauf für Sie erreichbar, um Lizenzierungsmöglichkeiten zu besprechen oder Rückfragen zu klären. Wenn Sie Hilfe bei der Installation benötigen, stellen wir einen kostenpflichtigen Service bereit, bei dem wir auf Wunsch auch per Fernzugriff auf Ihren Rechner zugreifen können.
Natürlich - kontaktieren Sie uns! Wir sind immer auf der Suche nach (Server-)Betriebssystemen, Bürosoftware, CAD-/CAM- und BIM-Software sowie Foto- und Videobearbeitungssoftware. Auch an älteren oder raren „Software-Exoten“ sind wir interessiert. Teilen Sie uns mit, welche Software Sie verkaufen möchten und wir unterbreiten Ihnen ein faires Angebot.
Darunter versteht man Software, die vom Vorbesitzer nicht mehr eingesetzt wird. Er hat sich beispielsweise mittlerweile für ein anderes Softwareprodukt entschieden und möchte deshalb seine "alte" Software veräußern. Der neue Besitzer der Software erwirbt dann alle Nutzungsrechte vom Vorbesitzer, der seinerseits die Software von seinem Computer vollständig entfernt und alle Begleitmaterialien (Lizenzvertrag, Datenträger, eventuell zum Lieferumfang gehörende Handbücher etc.) an den neuen Besitzer abgibt.
Dem Empfänger dieser Software werden alle Nutzungsrechte an diesem Produkt übertragen. Insbesondere wird auch das Updaterecht übertragen, sofern dieses Recht für das übertragene Produkt gilt. Manchmal ist es erheblich günstiger, eine updateberechtigte alte Version als Gebrauchtsoftware bei uns zu kaufen und ein Update beim Hersteller zu erwerben, anstatt eine neue Vollversion zu kaufen. Welche Software updateberechtigt ist, können Sie meist auf der Internetseite des jeweiligen Herstellers erfahren oder bei uns erfragen.
Die meiste Original-Software wird heutzutage vom Hersteller vom eigenen Internetserver zum Download angeboten. Vorsicht, wenn der Händler Sie zum Download von anderer Stelle auffordert! Ältere Software auf "Nur-Lese-Medien" wie z.B. CD-ROM oder DVD kann nur dann Viren enthalten, wenn der Hersteller sie schon virenverseucht ausgeliefert hätte. Dieser Rest-Gefahr sind Sie aber auch als Käufer neuer Software ausgesetzt. Disketten können prinzipiell auch später von Viren befallen werden, wenn der Schreibschutz entfernt wurde, wir haben aber so gut wie keine Software mehr im Angebot, die auf Disketten ausgeliefert wird.
Bitte fertigen Sie - wie bei jeder Software - unbedingt zuallererst eine Sicherheitskopie an. Sollten Sie dies versäumt haben, wenden Sie sich im Einzelfall bitte an uns und wir versuchen zu helfen.
Die Software-Hersteller haben nach dem deutschen Urheberrecht zwar das Recht, darüber zu bestimmen, wer das Programm nutzen darf und zu welchem Preis es verkauft werden soll (§§ 15 Abs. 1, 17 Abs. III,IV, 31 Abs. I UrhG). Nach dem Wortlaut der Sonderregelung des § 69c Nr. 3 S.2 UrhG, der speziell für Computer-Programme gilt, verlieren sie dieses Recht aber mit dem Verkauf. Die Hersteller können folglich nicht darüber bestimmen, an wen die Software weiterverkauft wird, und sie haben auch keine Möglichkeiten, den Preis zu bestimmen. Das oberste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH), hat am 6.7.2000 in einem Urteil (Az.: 1 ZR 244197) entschieden, dass die von einigen Herstellern gewünschte Bindung sogenannter "OEM"-Software an bestimmte Hardware unzulässig ist und auch OEM-Software grundsätzlich frei gehandelt werden darf. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dies im Jahr 2012 bestätigt und noch umfassender entschieden, dass Software generell - unabhängig ob auf einem Medium oder online ausgeliefert - gebraucht gehandelt werden darf (Az.: EuGH, C-128/11).
Bei Mietlizenzen wie Office 365 bzw. Autodesks oder Adobes Mietmodell ist eine Weiterveräußerung ausgeschlossen.
Unter "Aktivierung" versteht man eine Freischaltung, die bei immer mehr Softwareprodukten neueren Datums nach einer Testphase von üblicherweise ca. einem Monat bzw. 30 Starts nötig wird. Anderenfalls verweigert die Software nach Ablauf dieser Testphase den Dienst. Microsoft-Produkte können üblicherweise zwei Mal online über das Internet aktiviert werden. Danach ist eine telefonische Aktivierung nötig, die aber erfahrungsgemäß unproblematisch ist, solange man die Software bestimmungsgemäß nur auf einem Computer zur gleichen Zeit betreibt. Wenn die Software eine Kontobindung hat, wie beispielsweise Microsoft-Office ab Version 2013, ist die Übertragung juristisch immer noch möglich, wird aber durch technische Hürden bisweilen unwirtschaftlich.