Was ist der Unterschied zwischen Produktschlüssel und Lizenz?

Das Lizenzrecht ist eine komplexe Angelegenheit, die ständigen Veränderungen unterliegt. Die Spielregeln für den Handel mit Gebrauchtsoftware sind jedoch strikt definiert. Mag es für den Laien keinen Unterschied zwischen einem Produktschlüssel und einer Lizenz geben, weiß der Lizenzrechtsexperte: Nur eine ordentliche Lizenz kann einem Audit standhalten.

 

Produktschlüssel ungleich Lizenz: Angebotene Ware de facto wertlos

In unseriösen Onlineshops wird bewusst auf die Formulierung Lizenz verzichtet. Stattdessen ist oftmals von einem Produktschlüssel oder Key die Rede. Verbraucher*innen wissen jedoch nicht: Der bloße Erwerb eines Produktschlüssels bedeutet nicht, dass eine gültige, rechtssichere Lizenz vorliegt. Zwielichtige Händler verschicken zwar in der Regel Produktschlüssel, die sich zunächst aktivieren lassen, abgesichert sind insbesondere Unternehmen damit aber keineswegs. Windows-Produktschlüssel funktionieren zunächst problemlos auf mehreren Geräten – nach einer Windows-Aktualisierung aber kann es passieren, dass die Lizenz auch nach Monaten als ungültig angezeigt und nachträglich gesperrt wird. Erstattungsansprüche können dann nur schwer geltend gemacht werden, nicht selten sind die Betrüger dann schon über alle Berge oder die Strafverfolgung gestaltet sich aufgrund des exotisch gewählten Firmensitzes als schwierig bis unmöglich.

 

Herkunft von Produktschlüsseln oftmals unklar

In vielen Fällen können unseriöse Händler nicht belegen, woher die Produktschlüssel stammen. Viele der Schlüssel werden über Key-Börsen in großen Stückzahlen angeboten – zu Spottpreisen, aus zumindest fragwürdigen Quellen. Entsprechende Keys können frei erfunden, aus Bildungseinrichtungen oder bei PC-Herstellern gestohlen oder mehrfach verkauft worden sein.

 

Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Kriminelle legen Lizenzrecht nach Belieben aus

Immer ziehen Kriminelle das Urteil des europäischen Gerichtshofs heran, um ihr Angebot seriös erscheinen zu lassen. In dem Urteil in der Rechtssache C-128/11 vom 03. Juli 2012 erklärte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Yves Bot, die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des Handels mit gebrauchter Software. Ebenso sei es erlaubt, dass online erworbene Software gehandelt werden darf. WICHTIG: Dieses Urteil unterliegt Bedingungen. Bedingungen, die Betrüger nicht respektieren! Denn ausgeblendet wird die Tatsache, dass der Lieferumfang der Ware genau dem beim Neukauf entsprechen muss. Der Artikel muss so angeboten werden, wie er in Verkehr gebracht wurde. Fehlt beim Neukauf eine Komponente, darf die entsprechende Gebrauchtsoftware nicht verkauft werden. Ein bloßer Produktschlüssel einer Einzelhandelsversion von Microsoft Office oder Windows ist also beispielsweise nicht zum Verkauf zugelassen. Außerdem muss die Software vor dem Verkauf von allen Computern deinstalliert werden, auch Sicherheitskopien müssen vernichtet werden. Diese Merkmale zeichnen eine Lizenz aus. Wichtig auch, dass dabei die Lizenzbestimmungen beachtet werden und die richtige Lizenzart gewählt wird.