Die im Folgenden beschriebenen Lizenzarten beziehen sich in erster Linie auf Software des Herstellers Microsoft. Prinzipiell ist die Unterteilung aber auch auf die anderen großen Softwareanbieter übertragbar, auch wenn die verwendeten Begrifflichkeiten leicht abweichend gestaltet sein können und / oder weniger detaillierte Unterscheidungen zulassen.
Der Erwerb von gebrauchten Einzelhandelsprodukten ist problemlos möglich. Die beiden folgenden Voraussetzungen müssen allerdings erfüllt sein: Alle wesentlichen Produktbestandteile müssen übergeben werden, und die Software darf beim vorherigen Besitzer nicht mehr im Einsatz sein. Beide Voraussetzungen werden durch uns uns gewährleistet.
OEM-Produkte mit dem Zusatz "BIOS-lock" sind (normalerweise) technisch an die Hardware des aufgedruckten Hardwareherstellers gebunden. Auch sie sind prinpiziell handelbar, sofern die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Allerdings muss der Kunde vorher klären, ob er eine solche Version auf seiner Hardware in Betrieb nehmen kann. Die Übertragung von Recovery-Lizenzen (meist Windows-Betriebssysteme) ist rechtlich umstritten; siehe https://gebrauchtesoftware.de/blog/az-i-zr-610-06-10-2011-bgh-echtheitszertifikate.php
Mietverträge können nicht übertragen werden. Bei Microsoft heißen diese Verträge "Open Value Subscription", "Enterprise Agreement Subscription", "School Agreement" sowie "Campus Agreement". Das gleiche gilt für die Autodesk-Subscriptions seit der Umstellung auf das Mietmodell (die alte Subscription, also der Wartungsvertrag auf gekaufte, perpetual, licenses war hingegen übertragbar).
Kaufverträge können grundsätzlich weiterveräußert werden. Dazu zählen:
Bei Lizenzverträgen wird ist eine erhöhte Sorgfaltspflicht verlangt, da hier durch das Fehlen einer Verkörperung der Lizenz (z.B. durch eine Lizenzkarte mit Echtheitsmerkmalen wie Mikroschrift oder floureszierenden Sicherheitsstreifen) die Missbrauchsgefahr höher ist. Damit solche Lizenzen nicht aus dem Nichts erschaffen bzw. mehrfach an mehrere Nutzer veräußert werden, muss die Rechtekette hier im Auge behalten und Löschungserklärungen der Vorbesitzer vorgehalten werden, solange es nicht ein sicheres Online-System gibt, bei dem die Lizenzen auf das Nutzerkonto beim Hersteller übertragen werden.