In einer wegweisenden Stellungnahme (Az.: C 128/11) führte am 24. April 2012 Yves Bot - Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg - aus, dass innerhalb der EU „die Überlassung der Kopie eines Programms in jeder Form und mit jedem Mittel, zur unbefristeten Verwendung gegen Zahlung eines Pauschalentgelts“ einen Verkauf darstellt. (Zitiert nach: InfoCuria - Rechtsprechung des Gerichtshofs)
Während durch das Geschäftsmodell der 2ndsoft GmbH seit Jahren Rechtssicherheit bei Open-License-Verträgen unstrittig ist, so könnte jetzt auch für Geschäftskunden im Bereich anderer Volumenlizenzverträge ein großer Schritt in Sachen Erschöpfungsgrundsatz gegangen werden.
Eine Entscheidung über den Schlussantrag von Yves Bot werden die EuGH-Richter vermutlich in der zweiten Jahreshälfte 2012 treffen. Dabei sind sie zwar nicht an das Gutachten gebunden, folgen ihm aber in den meisten Fällen. Anschließend wird sich dann noch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit diesem Fall beschäftigen.
Ihr 2ndsoft-Team