Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen künftig weiterverkauft werden. Das gilt nicht nur für Programme auf physischen Datenträgern wie DVDs oder CDs, sondern auch für Software, die von den Internetseiten des Herstellers heruntergeladen werden.
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04/07/2012
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Kategorien: 2ndsoft-Blog
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Von: Thomas Schlösser
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Geändert von: Admin am 02/11/2022
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