Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen künftig weiterverkauft werden. Das gilt nicht nur für Programme auf physischen Datenträgern wie DVDs oder CDs, sondern auch für Software, die von den Internetseiten des Herstellers heruntergeladen werden.
Lesen Sie hier den gesamten Artikel bei
OTZ.de .
Update (2022): Der Artikel ist leider nur noch für zahlende Abonennten des Online-Angebots der OTZ abrufbar.