Nach Ablauf der Übergangsfrist trat am 01.08.2012 das neue Gesetz zur Regelung der sogenannten "Buttonlösung" für Onliine-Shops in Kraft ´.
Hauptanliegen dabei ist es, dem Käufer deutlich zu machen, dass der "Klick" auf den Button - also die Bestellung im Shop - auch Geld kostet. Dazu soll der Button mit nichts anderem als „zahlungspflichtig bestellen“ beschriftet sein. Bei einem Bestellvorgang im Internet soll dabei pflichtgemäß über die wichtigsten Merkmale der Ware, den Gesamtpreis sowie alle weiteren anfallenden Kosten informiert werden.
Natürlich bieten wir Ihnen in unserem Online-Shop auch diese geforderte Buttonlösung für alle Transaktionen an.
Ihr 2ndsoft-Team
2ndsoft-Online-Shop mit sicherer Buttonlösung
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12/07/2012
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Kategorien: 2ndsoft-Blog
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Von: Thomas Schlösser
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Geändert von: Admin am 02/11/2022
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