EuGH: Vorinstallierte Software auf Computern erlaubt

EuGH: Vorinstallierte Software auf Computern erlaubt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Klage wegen unlauterer Geschäftspraktiken zu Lasten des japanischen Elektronikkonzerns Sony abgewiesen. Dabei wurde erörtert, inwiefern der Vertrieb von Computern mit vorinstallierter Software zulässig sei.

Franzose fordert 2.950 Euro und lehnt Rückabwicklung ab


Die Klage läuft schon seit 2008 und wurde von einem Franzosen eingereicht. Dieser erwarb einen Sony-Computer, auf dem sich vorinstallierte Software befand. Der User wollte jedoch diese Software – unter anderem das Betriebssystem – nicht. Deshalb forderte er eine Kostenerstattung seitens Sony, was der Hersteller wiederum ablehnte. Eine von Sony angebotene Rückabwicklung des Kaufes wurde vom Käufer nicht akzeptiert. Stattdessen forderte der Kläger eine Entschädigung in Höhe von 450 Euro zuzüglich einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 2.500 Euro wegen unlauterer Geschäftspraktiken.

Urteil und Urteilsbegründung

Das Gericht sah im vorliegenden Kopplungsgeschäft kein Problem. Begründet wurde das Urteil damit, dass die meisten Nutzer einen sofort nutzbaren Computer erwarteten, was ohne vorinstallierte Software unmöglich sei. Auch die von Sony angebotene Kaufrückabwicklung wurde bei der Entscheidung berücksichtigt. Außerdem sei es rechtens, dass Sony den Preis der vorinstallierten Software nicht angebe. Das Urteil stellt klar, dass Hersteller weiterhin Computer mit vorinstallierter Software vertreiben dürfen. Deshalb sind Verbraucher gut beraten, sich vor dem Kauf eines Computers darüber zu informieren, welche Software vorinstalliert ist. Das gilt nicht nur für das Betriebssystem (Version und Edition), sondern auch für Zusatzprogramme.

Zusatzprogramme vermehrt Sicherheitsrisiko

In letzter Zeit häufen sich Meldungen bezüglich vorinstallierter Software, die eine konkrete Sicherheitsbedrohung auf Computern darstellen. Dazu sollte man wissen, dass die Computer-Anbieter eine Provision für die auf Fertig-PCs installierte Software erhalten. Nicht selten findet sich deshalb bei Computern und Notebook neben dem Betriebssystem eine ganze Menge Software, die nicht jeder User benötigt. Sei es eine Office-Testversion, vermeintliche Programme zur PC-Beschleunigung und vieles mehr. Diese Programme sind meist durch nervige Einblendungen oder Aufforderungen zur Verlängerung der Testphase störend. Aber die Software ist nicht nur nervig und kann das System ausbremsen: Im schlimmsten Fall stellt sie sogar ein Sicherheitsrisiko dar, wie die aktuellen Lenovo-Fälle zeigen zeigen. Das Solution Center, eigentlich zur komfortableren PC-Verwaltung gedacht, kann zur Ausführung von fremden Codes missbraucht werden. Auch bei der Software Accelerator Application gab es Probleme, wie wir bereits berichteten. Grundsätzlich ist vorinstallierte Software immer ein Sicherheitsrisiko. User müssen darauf vertrauen, dass der PC-Hersteller die vorinstallierte Software auch ordentlich prüft. Alternativ sollte ein Computer gewählt werden, der lediglich über ein vorinstallierter Betriebssystem verfügt, wenn es denn ein Fertig-PC sein muss.

Alternative: Selbstbau-PC und Betriebssystem-Kaufversion


Außerdem kann auch ein Selbstbau-PC in Betracht gezogen werden. Dieser bietet meist ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis, individuelle Einzelkomponenten und umgeht die dutzenden vorinstallierten Programme. Allerdings sollte beim Selbstbau ein wenig Erfahrung mitgebracht werden. Wir empfehlen den Kauf eines Fertig-PCs ohne vorinstallierte Software (oder maximal mit vorinstalliertem Betriebssystem) oder – wenn möglich – einen Selbstbau-PC plus Betriebssystem-Kaufversion. Entscheidet man sich beim Betriebssystem für Gebrauchtsoftware, kann zusätzlich Geld gespart werden.